Geförderte Lehrgänge

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Bildungsgutschein

Geförderte Weiterbildung

Geförderte Weiterbildungen sind von Interesse für Arbeitslose, Arbeitssuchende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da sie zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Für Arbeitslose bedeutet sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, während Arbeitnehmern eine Verbesserung ihrer Aussichten im bestehenden Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. Durch qualifizierte Mitarbeiter können Arbeitgeber Wettbewerbsvorteile erlangen. Mit der Förderung von Weiterbildung können Arbeitslose und Arbeitnehmer nachweisbare Qualifikationen erwerben und ihre berufliche Zukunft sicher gestalten.

Unsere Weiterbildungen sind speziell auf den aktuellen Arbeitsmarkt ausgerichtet und erfüllen die Anforderungen der Unternehmen. Wir bieten nicht nur individuelle Unterstützung für Personen, sondern auch für Unternehmen, die von einer geförderten Weiterbildung profitieren können. Unsere Experten sind mit den relevanten gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien vertraut und können arbeitsmarktrelevante Maßnahmen empfehlen.

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer sind, kann eine Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen von der beruflichen Arbeitsförderung gefördert werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passende Weiterbildung zu finden und die Förderung zu beantragen.

FAQ - Fragen und Antworten

Die Weiterbildungen sind nach den Standards der AZAV zertifiziert. Das bedeutet, dass Sie bis zu 100 Prozent Förderung für Ihre berufliche Qualifizierung durch einen Bildungsgutschein erhalten können.

Um festzustellen, ob Sie für eine geförderte Weiterbildung in Frage kommen, sollten Sie sich bitte im Voraus mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Verbindung setzen. Dort wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgestellt, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sobald Ihnen eine Förderung zugesagt wird, können Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren. In diesem Gespräch werden unsere Beraterinnen und Berater individuell auf Ihre Fähigkeiten und beruflichen Ziele eingehen. Anschließend erhalten Sie ein Bildungsangebot, das Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen können. Auf Grundlage dieser Informationen wird Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler über die Gewährung des Bildungsgutscheins entscheiden.

Personen ohne Beschäftigung können für eine berufliche Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  • eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt ist,
  • die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen (AZAV) zertifiziert sind.
  • Sie begründen bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter den Qualifizierungsbedarf und stellen einen Antrag. Dort wird über die Förderung entschieden und es wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Der Bildungsgutschein kann auf bestimmte Bildungsziele beschränkt und zeitlich befristet sein sowie regional begrenzt werden.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Technikon Akademie und lösen Sie den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme ein.
  • Nehmen Sie an der Weiterbildung teil.
  • Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Eine Förderung kann nur von der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgesprochen werden.

Sofern eine Förderung bewilligt wurde können folgende Weiterbildungskosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten, sowie die Kosten für eine Eignungsfeststellung.

Nach erfolgreicher Bewilligung der Weiterbildungsmaßnahme übernimmt das Arbeitsamt die gesamten Kosten der Weiterbildung durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Dieser Gutschein dient als Finanzierungsmittel, um sicherzustellen, dass die finanziellen Aufwendungen für die Weitebildung abgedeckt sind.

  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung.

Es kommt gelegentlich vor, dass eine Weiterbildung nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnortes möglich ist. Aufgrund der Distanz ist auch das Pendeln nicht zumutbar. Unter diesen Umständen besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für eine externe Unterkunft zu erhalten. Das Arbeitsamt kann bis zu 340 Euro pro Monat für die Unterbringungskosten übernehmen. Zusätzlich können bis zu 136 Euro monatlich für Verpflegungskosten im Falle einer externen Unterbringung erstattet werden.

  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Personen, die den gesamten Tag mit der Betreuung ihrer Kinder verbringen müssen, haben oft nicht genügend Zeit und Ruhe, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Daher gewährt die Arbeitsagentur eine finanzielle Unterstützung von 130 Euro pro Kind pro Monat für die Kinderbetreuung. Diese Unterstützung wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt.

  • Fahrtkosten

Wenn die Weiterbildung am Wohnort des Teilnehmers stattfindet, werden die Fahrtkosten für die tägliche Anreise zur Bildungsstätte erstattet. Im Falle eines Umzugs im Zusammenhang mit der Weiterbildung übernimmt die Arbeitsagentur einmalig die Kosten für die Anreise zur Bildungseinrichtung und bei Abschluss der Weiterbildung die Heimreise. Zusätzlich wird monatlich die Fahrt zum bisherigen Wohnort finanziell unterstützt.

  • Lebensunterhalt

Da Weiterbildungen in der Regel den gesamten Tag in Anspruch nehmen, gestaltet es sich oft schwierig, parallel einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die finanzielle Bewältigung des Lebensunterhalts stellt für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen daher häufig die größte Herausforderung dar. Das Übergangsgeld, bereitgestellt vom Arbeitsamt, bietet hier Unterstützung, indem den Teilnehmern weiterhin Arbeitslosengeld gewährt wird, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Durch einlösen eines Bildungsgutscheins entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Die Lehrgangskosten beinhalten alle relevanten Kosten der beruflichen Weiterbildung und werden von der Technikon Akademie direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet.
Außerdem haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht bis zum Beginn der Maßnahme.

Der erste Schritt besteht immer darin, einen Termin mit einem Sachbearbeiter der zuständigen Arbeitsagentur zu vereinbaren. Dieser Schritt ist verpflichtend, wenn Sie einen Bildungsgutschein für Ihre Weiterbildung erhalten möchten.

Bereiten Sie sich sorgfältig auf das Gespräch vor: Überlegen Sie im Voraus, welche Gründe für Ihre Weiterbildung von entscheidender Bedeutung sind. Sie müssen den Sachbearbeiter mit überzeugenden Argumenten davon überzeugen, dass die Weiterbildung notwendig ist, da andernfalls die Genehmigung unwahrscheinlich ist.

Nach dem Beratungsgespräch müssen Sie im nächsten Schritt einen formellen Antrag auf Förderung für die Weiterbildung stellen. Dabei erhalten Sie Unterstützung von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.

Wenn die Weiterbildung genehmigt wird, müssen Sie den Bildungsgutschein beim Bildungsträger, in diesem Fall der Technikon Akademie für die ausgewählte Weiterbildung, vorlegen. Der Gutschein muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und ist maximal drei Monate gültig. Es ist zu beachten, dass Bildungsgutscheine regional begrenzt und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein können.

Im Falle einer Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Falls der Widerspruchsbescheid ebenfalls abgelehnt wird, können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen.

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