Bildungsurlaub

Bildungsurlaub


Bildungsfreistellung

Lebenslanges Lernen

Berufliche Weiterbildung steht im digitalen und globalisierten Zeitalter immer mehr im Vordergrund. Arbeitgeber suchen qualifizierte Mitarbeiter, unabhängig von Branche oder Position. Daher erfreuen sich berufliche Weiterbildungen und Fortbildungen großer Beliebtheit. Allerdings sind diese nicht nur kostenintensiv, sondern beanspruchen auch viel Zeit, was für Arbeitnehmer eine hohe Doppelbelastung von Job, Familie und Weiterbildung bedeuten kann. Trotzdem sollten Arbeitnehmer in ihrer Qualifikation unterstützt werden. Eine Möglichkeit hierfür ist die Beantragung von Bildungsurlaub zur Förderung der beruflichen Fortbildung. Erfahren Sie alles Wichtige über Bildungsurlaub und wie Sie ihn zur Förderung Ihrer Fortbildung nutzen können.

Was ist Bildungsurlaub?

Eine besondere Form des bezahlten Urlaubs ist der Bildungsurlaub, welcher für berufliche oder politische Weiterbildungen zusätzlich zum regulären Urlaub in Anspruch genommen werden kann. Dieser wird auch als Bildungsfreistellung bezeichnet, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um einen Extra- oder Sonderurlaub zur Erholung handelt.

Nichtsdestotrotz kann man sich während eines Bildungsurlaubs erholen, allein schon durch den Tapetenwechsel und das Lernen in einer anderen Umgebung als dem gewohnten Büro. Das Lernen fällt dadurch oft leichter, da das Gehirn registriert, dass man sich in einer entspannteren Situation als der Arbeit befindet und neue Lerninhalte schneller und bereitwilliger aufnimmt.

Wer hat Anspruch?

Nur in den Bundesländern Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer und Auszubildende leider kein Glück, wenn es um den Anspruch auf Bildungsurlaub geht. Denn diese beiden Bundesländer haben keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub verankert. In allen anderen Bundesländern können in der Regel Arbeitnehmer sowie Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst Bildungsurlaub beantragen, wobei für Beamte oft andere Regeln gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind und oft eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses (meistens 6 Monate) als Voraussetzungen gelten.

Es ist außerdem zu beachten, dass für den Antrag auf Bildungsurlaub nicht der Wohnsitz, sondern der Sitz des Arbeitgebers maßgeblich ist. Wenn Sie auch in Bayern wohnen, aber in einem nahegelegenen Bundesland wie Hessen arbeiten, können Sie trotzdem Anspruch auf Bildungsurlaub haben. In diesem Fall sind die Behörden des Bundeslandes, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, zuständig. Daher ist es wichtig, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, um sicherzustellen, ob und unter welchen Bedingungen man einen Bildungsurlaub beantragen kann.

FAQ - Fragen und Antworten

Unsere Lehrgänge sind nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz zertifiziert und anerkannt. Somit können 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche) beantragt werden. Auch wenn der Sitz Ihres Arbeitsplatzes einem anderen Bundesland als Hamburg ist, werden Lehrgänge, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz zertifiziert sind oftmals bei Unternehmen akzeptiert. Sprechen Sie dafür einfach mit Ihrem Arbeitgeber.

Bildungsurlaub beantragen Sie beim Arbeitgeber und es gilt dabei eine Frist von spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Der Antrag darf in Ländern mit Anspruch auf Bildungsurlaub nur abgelehnt werden, wenn es dafür triftige betriebliche oder dienstliche Gründe gibt, also beispielsweise bereits zu viele Kollegen im Urlaub und/oder krank sind. Sollte ein Antrag unrechtmäßig abgelehnt worden sein, kann man den Betriebsrat einschalten oder klagen. Bildungsurlaub steht einem zu!

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft muss er nicht übernehmen. Diese müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entweder selbst tragen oder Sie sprechen einfach mal mit Ihrem Arbeitgeber über eine Übernahme der Kosten. Bei Kursen, die einen signifikanten Mehrwert für das Unternehmen bedeuten, stehen die Chancen dafür in der Regel sehr gut.

Ein Anrecht auf Bildungsurlaub hat jeder, der mindestens ein halbes Jahr in einem Betrieb angestellt ist. Allerdings muss dieser Betrieb mindestens zehn Angestellte haben. Beamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Das bringt das für die Veranstalter aufwändige und teils mit Gebühren verbundene Anerkennungsverfahren leider öfter mit sich: Ein Seminar wird nicht in allen Ländern direkt beantragt. Zwei Lösungen bieten sich an: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber doch einfach, ob er Ihnen den Bildungsurlaub genehmigt, auch wenn er nur in anderen Ländern anerkannt ist. Das muss er nicht – er darf es aber. Inzwischen gehen mehr und mehr Arbeitgeber damit flexibel um. Sollte das nicht klappen, können Sie auch uns, der Technikon Akademie als Veranstalter fragen, ob wir einen Antrag für Ihr Land stellen. Falls genug Zeit bis zum Seminarbeginn ist – ca. 3 Monate sollten es schon sein – könnte das noch klappen.

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